Reinach unterhält als einzige Gemeinde im Kanton Basellandschaft ein eigenes Bauinspektorat. Baubewilligungsbehörde ist der Gemeinderat. Baugesuche sind beim Bauinspektorat Reinach, Hauptstrasse 10, 3. Stock, einzureichen.
Baugesuch publizieren
Die Baugesuche werden in der Regel wöchentlich im Amtsblatt, im Wochenblatt, in den Schaukästen vor dem Gemeindehaus und beim Surbaum sowie auf unserer Homepage publiziert. Eingabetermin ist jeweils eine Woche vor der Publikation am Donnerstag, 11 Uhr.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf dem Bauinspektorat, welche Formulare, Pläne und ergänzende Unterlagen für Ihr spezifisches Bauvorhaben einzureichen sind. Sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie hier online oder direkt im Bauinspektorat an der Hauptstrasse 10.
Unterschriften
Das Bauchgesuchsformular muss von der Bauherrschaft, sämtlichen Grundeigentümern bzw. der Bauherrschaft und dem Projektverfasser resp. der Projektverfasserin handschriftlich unterzeichnet werden.
Die ebenfalls einzureichenden Pläne müssen lediglich vom Projektverfasser oder der Projektverfasserin unterzeichnet werden.
Gesetzestexte
Weiterführende Links
Allmendgesuch für die Benützung von öffentlichem Strassenareal
Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so können Sie mit dem unten aufgeführten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen.
Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, Tel. 061 716 44 44, E-Mail info(at)reinach-bl.ch
Stadtbüro: offen 8.30-12 Uhr und 14-17 Uhr, Mittwoch bis 18.30, Freitag bis 16 Uhr
Abteilungen: offen 8.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
So finden Sie uns: Anfahrtsplan
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