Geruchsbelästigung
Das Verbrennen von Abfällen im Freien, im Cheminée oder in Hausfeuerungen belastet Atemluft, Pflanzen und Boden und kann zur Erkrankung der Atemwege führen. Darum ist diese Art der Abfallbeseitigung generell verboten.
Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten.
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