Wer kontrolliert die Heizungen in Reinach?
Kontrollmessungen dürfen nur durch eidgenössisch diplomierte Feuerungskontrolleure durchgeführt werden. Da die Feuerungskontrolle in Reinach nicht liberalisiert ist, dürfen in Reinach grundsätzlich nur die von der Gemeinde beauftragten Feuerungskontrolleure die offiziellen Kontrollen durchführen.
Was wird kontrolliert?
Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen:
• Russzahl
• Abgasverlust in %
• Kohlenmonoxid-Gehalt
• Stickoxid-Gehalt
• unverbrannte Ölanteile
Kontrollhäufigkeit
Die Feuerungsanlagen werden im zweijährigen Turnus während der Heizungsperiode kontrolliert.
Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage
Nach Inbetriebnahme einer neuen oder einer sanierten Anlage muss diese gemäss eidg. Luftreinhalte-Verordnung, Art. 13, Abs. 2, innert spätestens 12 Monaten durch den gemeindeeigenen Feuerungskontrolleur geprüft werden. Die Kontrolle der Feuerungsanlagen kostet je nach Grösse und Typ der Heizung unterschiedlich viel. Die Gebühren sind im Anhang zum Reglement über die Kontrolle nicht industrieller Öl- und Gasfeuerungsanlagen vom 26. November 1984 definiert.
Feuerungskontrolleur der Gemeinde Reinach:
Aldo Battilana, 061 716 44 80, feuerungskontrolle@reinach-bl.ch
Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, Tel. 061 716 44 44, E-Mail info(at)reinach-bl.ch
Stadtbüro: offen 8.30-12 Uhr und 14-17 Uhr, Mittwoch bis 18.30, Freitag bis 16 Uhr
Abteilungen: offen 8.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
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